December 30 2015

Einfuhrbestimmungen Chile

Aber genau jetzt, kurz vor Aufbruch in den Süden, erfahren wir von Bekannten, dass ihnen bei der Einreise nach Chile sämtliche frischen Lebensmittel weggenommen wurden! Super, wir haben gerade für die nächsten drei Monate eingekauft!!! Das bedeutet ja jetzt, wir müssen innert kürzester Zeit 50 Kilo Kartoffeln, 50 Kilo Zwiebeln und zusätzlich noch 30 Kilo frisches Gemüse auffressen???? Ich eröffne eine “Verduleria” in Ushuaia und verkaufe alles Gemüse! Und dann erkranken wir an Skorbut wie in den alten Zeiten der Seefahrt?? In keinem einzigen Blog habe ich bis anhin so eine Information gefunden. Sind die Segler von dieser Bestimmung bis anhin verschont geblieben?


Besondere Bestimmungen (Quelle http://www.chileinfo.de/)
Einfuhrbeschränkungen bestehen für frische und bestimmte zubereitete Lebensmittel, wie beispielsweise Milchprodukte, Obst und Gemüse, Fleisch und Fleischwaren, sowie für Pflanzen, Pflanzenteile und Saatgut. Die Einfuhr dieser Produkte kann nur nach vorheriger Genehmigung durch die Veterinärbehörde erlaubt werden, ggf. ist Quarantäne der entsprechenden Produkte notwendig (z.B. Saatgut). Diese Bestimmungen dienen zum Schutz der einzigartigen Natur und sollen das Einschleppen von Tier- und Pflanzenkrankheiten verhindern, die in Chile aufgrund der isolierten Lage bisher nur selten vorkommen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird bei Einreise kontrolliert, ein entsprechendes Formular erhalten die Reisenden zusammen mit der Touristenkarte im Flugzeug. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der chilenischen Veterinär- und Pflanzenschutzbehörde Servicio Agricola y Ganadero – SAG unter dem Link „De viaje“.
Wünschen allen ein Frohes neues Jahr! Wir werden auf hoher See sein.


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Posted December 30, 2015 by robusta in category "Argentinien

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